Beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunden der Vorfahren von Georg Seidemann
Autor | Otto Georg Seidemann |
Erzählend
Georg Seidemann hat im Rahmen des Ariernachweises für sich diese Abschriften angefertigt. Der „Ariernachweis“ oder „Arierschein“ war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (insbesondere Beamte, öffentlicher Dienst, Ärzte, Juristen, Wissenschaftler deutscher Hochschulen) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer "rein arischen Abstammung" aus der „arischen Volksgemeinschaft“.